Geschäftsbedingungen
1. Rechtsregelung
Alle Werbekampagnen und die Sicherstellung der betreffenden Medienräume durch die Gesellschaft Gallery GROUP a.s. (im Folgenden nur Gallery GROUP) werden auf der Grundlage eines schriftlichen Werbevertrages realisiert, dessen untrennbarer Bestandteil auch ein Medienplan ist, der den Umfang, die Größe und die Art der Leistung des Vertragesgegenstandes bestimmt.
2. Vertragsabschluss
Den Vertrag zwischen der Gallery GROUP und dem Klienten stellt die Gallery GROUP sicher. Die Gallery GROUP stellt den Medienraum für den Klienten erst nach Vertragsabschluss verbindlich sicher. Der Vertrag muss mit entsprechendem Vorlauf so abgeschlossen werden, dass die Erfüllung des Vertragsgegenstandes von Seiten der Gallery GROUP nicht durch Zeitdruck eingeschränkt wird. Durch den Abschluss des Werbevertrages entsteht die beiderseitige Verpflichtung zur Realisierung der Werbung. Unter Realisierung wird die Durchführung einer Werbekampagne verstanden.
3. Reservierung des Medienraums für den Klienten
Die Gallery GROUP kann für den Klienten auch lediglich die Reservierung des Medienraums sicherstellen. Diese Reservierung muss innerhalb von 14 Tagen ab der Ausführung der Reservierung um einen verbindlichen Werbevertrag ergänzt werden, sofern es in einer schriftlichen Übereinkunft nicht anders bestimmt wird. Sofern das nicht passiert, wird die Reservierung von Seiten der Gallery GROUP storniert.
4. Vertragsregelung
Jede Änderung oder Ergänzung des Werbevertrages kann nur in schriftlicher Form und mit Zustimmung beider Vertragsparteien erfolgen. Wenn es in Zusammenhang mit einer Änderung oder einem Vertragsrücktritt zur Stornierung eines bestellten Medienraums für den Klienten kommt, hat die Gallery GROUP laut den Vertragsbedingungen Anspruch auf Schadensersatz, vor allem auf die sog. Stornogebühren, die im Vertrag immer für den konkreten Medienraum aufgeführt sind.
5. Preis für die Erfüllung des Vertragsgegenstandes
Der Preis ist auf der Grundlage der aktuellen Preislisten für den Medienraum festgelegt und wird in Tschechischen Kronen verrechnet, sofern es nicht anders aufgeführt wird. Auf den resultierenden Preis wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % aufgeschlagen.
6. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Unterlagen (graphische Unterlagen für Insertionen, Plakate zum Aufkleben, Spots für Radio- und Fernsehwerbung usw.) oder die Unterlagen für ihre Produktion rechtzeitig zum vertraglich festgelegten Termin vor Beginn der Werbekampagne zu liefern.
Bei Fernseh- und Radiospots müssen gleichzeitig die "Geburtsurkunde des Spots", die einen untrennbaren Bestandteil dieses Vertrages bilden wird und die die Bezeichnung des musikalischen oder anderen Urheberwerks, das im Spot verwendet wird, die Namen aller seiner Schöpfer, einschließlich der Schöpfer vertonter Texte und Bänder des musikalischen Werks usw. enthält, und das ausgefüllte und unterzeichnete Übergabeprotokoll geliefert werden.
7. Zahlungs- und Rechnungslegungsbedingungen Die Gallery GROUP stellt die Rechnung mit vierzehntägiger Fälligkeit aus, sofern es nicht anders vereinbart wird. Der in Rechnung gestellte Betrag wird auf ganze Kronen gerundet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die einzelnen in Rechnung gestellten Beträge in ihren Fälligkeitsterminen zu bezahlen, die auf jeder der ausgestellten Rechnungen festgelegt sind. Wenn der Klient die Rechnungen nicht in der festgelegten Fälligkeitsfrist bezahlt, ist er verpflichtet, den Wert aller gewährten Rabatte nachzuzahlen, und zwar in folgendem Umfang:
50 % des Rabatts für den Preis für die Erfüllung des Vertragsgegenstandes bei Nichteinhaltung der Fälligkeit um mehr als 10 Kalendertage, und 100 % des Rabatts für den Preis für die Erfüllung des Vertragsgegenstandes bei Nichteinhaltung der Fälligkeit um mehr als 30 Kalendertage.
8. Lösung von Streitigkeiten
Streitigkeiten, die zwischen den Vertragsparteien nicht auf gütlichem Wege beigelegt werden, d.h. durch Verhandlung der berechtigten Vertreter der Vertragsparteien, werden zur Entscheidung dem sachlich und örtlich zuständigen Gericht vorgelegt.
9. Schutz von Angaben
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen geschäftlicher Art, die sie bei der gegenseitigen Zusammenarbeit gewinnen, die die andere Partei schädigen könnten, nicht weiterzugeben. Dieser Schutz bezieht sich auch auf spezielle Angebote, die dem Klienten von Seiten der Gallery GROUP vorgelegt werden, die kein Bestandteil des öffentlichen und grundlegenden Angebots der einzelnen Medientypen auf dem Markt sind.
10. Sonstige Vereinbarungen
Die Gallery GROUP haftet nicht für Änderungen der Medien- und Angebotsstruktur auf dem Medienmarkt.
Bei einer Strukturänderung eines Medientyps verpflichtet die Gallery GROUP sich, dem Klienten die Änderung innerhalb von 5 Tagen ab dem Tag, an dem die Gallery GROUP mit der Änderung bekannt gemacht wurde, mitzuteilen.
